| Welche Leistungen sind in der Rechtschutzversicherung
versichert?
Der Versicherungsschutz z.B umfasst:
Schadensersatz-Rechtschutz:
Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine
Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung.
Der Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten
u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.)
sein.
Arbeits-Rechtschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch
für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Rechtschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtschutz:
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtschutzform für die
Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.
Straf-Rechtschutz:
Diese Form des Rechtschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche
Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht aber
kein Rechtschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss
fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur
begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen
jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren,
soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße
unter 250,- bestraft wurde.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.
Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie als
Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben,
sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies
betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht:
Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen
Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder Vormundschaft.
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer
anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.
weitere Informationen zur Rechtschutzversicherung finden Sie gleich hier:
Leistungen im Rechtschutzversicherung
Kann Ich eine Rechtschutzversicherung
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